Vorsorglich

Häufige Fragen

SAPV ist die Abkürzung für Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung.

Zur SAPV gehören ärztliche und pflegerische Leistungen zur Linderung und Behandlung bestehender Symptome, insbesondere Schmerztherapie.
Sie zielt darauf ab, eine Betreuung in der vertrauten häuslichen Umgebung unabhängig von der Symptomlast zu ermöglichen und fortzuführen.

Die Verordnung erfolgt durch Ihre Haus-, Fach- oder Krankenhausärzt:in und ist Voraussetzung, damit wir tätig werden können.

Wenn Sie oder Ihr An- und Zugehöriger von einer nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung betroffen sind, die eine besonders aufwändige Versorgung erforderlich macht, können Sie SAPV in Anspruch nehmen.

Dies gilt für nicht-onkologische Erkrankungen gleichermaßen.

Auch Patient:innen mit neurologischen oder weiteren chronischen Erkrankungen, die eine andauernde und umfassende medizinische Behandlung und Therapie benötigen, können SAPV in Anspruch nehmen.

SAPV ist auch in stationären Pflegeeinrichtungen, stationären Hospizen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen möglich.

Wir sind an jedem Tag im Jahr rund um die Uhr erreichbar.

Ihre SAPV ist für Sie kostenfrei. Nach Prüfung der Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen die Kosten.

Ein Pflegegrad ist keine Bedingung, um SAPV zu erhalten. Das Vorliegen des Pflegegrades ist jedoch sinnvoll, da in der Regel pflegerische Unterstützung erforderlich ist, wenn SAPV notwendig wird.

Ein bereits vorhandener Pflegedienst ist keine Bedingung, um SAPV zu erhalten. Die Einbindung eines Pflegedienstes ist jedoch sinnvoll, da in der Regel pflegerische Unterstützung erforderlich ist, wenn SAPV notwendig wird.

In gewohnter Weise bleiben Hausärzt:innen in der Versorgung eingebunden. Unsere Netzwerkärzt:innen stehen im Bedarfsfall für kollegiale Beratungen zur Verfügung.

Das Ergreifen von Maßnahmen zur Schmerzlinderung ist unsere andauernde Aufgabe, in der wir erfahren sind. In der Regel sterben unsere Patient:innen schmerzfrei, gelegentlich schmerzarm.

Die Einbindung in die SAPV bedeutet, dass Sie von einer nicht heilbaren und fortgeschrittenen Erkrankung betroffen sind, die eine besonders aufwändige Versorgung erforderlich macht. Es ist nicht zwingend, dass Sie unmittelbar sterbend sind. Aufgrund von zunehmenden Symptomen oder weil die Versorgung im häuslichen Bereich an ihre Grenzen stößt, bitten Sie vermutlich um unsere Unterstützung.

Das zu ermöglichen, ist unser gemeinsames und vorrangiges Ziel, das meistens erreicht wird.

Minimal findet ein Hausbesuch pro Woche statt. Im Bedarfsfall, bei Symptomverschärfung und einer sich verändernden Situation kann es zu täglichen Hausbesuchen kommen.

Die Medikamentenlieferung übernimmt unsere kooperierende Apotheke. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie von Ihrer bisherigen Apotheke beliefert werden wollen.

Gemeinsam mit Ihnen bringen wir in Erfahrung, wie und womit Ihre häusliche Versorgungssituation sichergestellt werden kann, unabhängig von der Ausprägung Ihrer Symptome. Dabei geht es u.a. um die Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen häuslichen Versorgungssituation, Ihre aktuellen Herausforderungen jedweder Art, Ihre aktuellen Symptome, eventuell erforderliche Ergänzungen oder Anpassungen Ihrer Medikation (inklusive Rezeptierung und Veranlassung der Lieferung) und das Erfassen vorhandener und notwendiger Hilfsmittel (inklusive Verordnung und Veranlassung der Auslieferung).

Je nach Versorgungssituation könnten ein stationäres Hospiz, eine Palliativstation oder auch eine Kurzzeitpflegeeinrichtung alternative Aufenthaltsorte sein.

Unser Versorgungsgebiet erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Northeim.